Atzenbrugg





 

Update Coronamaßnahmen (Aktuelle Maßnahmen ab 8. November 2021)


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Am 8. November sind die Maßnahmen der Stufe 2, 3 und 4 in Kraft getreten.
Aus 3-G wird 2-G: Überall dort, wo bislang 3-G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt.


Dies gilt für:
körpernahen Dienstleistungen,
Gastronomie, Nachtgastronomie, Weihnachtsmärkte, Hotellerie und ähnliche Settings,
den Kulturbereich (Theater, Kinos und Opern, nicht aber Museen),Sport und Freizeiteinrichtungen
Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen, davon ausgenommen sind etwa Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung oder die Begleitung bei der Geburt. In geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen.

Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich.

Arbeitsplatz: Grundsätzlich gilt die 3-G-Regel, in besonders sensiblen Bereichen werden strengere Regeln vorgeschrieben.

Mitarbeiter:innen in der Nachtgastronomie und von Großveranstaltungen (ab 250 Teilnehmer:innen), die weder geimpft noch genesen sind, können auch einen gültigen PCR-Test vorweisen. Nur PCR-getestete Personen müssen aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.
Für Mitarbeiter:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt dieselbe Regel. Nur getestete Personen müssen also eine FFP2-Maske tragen. Darüber hinaus ist in diesem Setting für geimpfte und genesene Personen ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben.

Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig.

Für Veranstaltungen gilt:
Mehr als 25 Teilnehmer:innen: 2G-Pflicht
Mehr als 50 Teilnehmer:innen: Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde bis 1 Woche vor der Veranstaltung, Ernennung eines/einer COVID-19-Beauftragten, Erstellung eines Präventionskonzepts
Mehr als 250 Teilnehmer:innen: Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich
Generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken - überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist.

Hochrisikoerlass und damit Ausreisekontrollen fallen weg.

Grüner Pass:

Gültigkeit für neun Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat (tritt am 6.12.2021 in Kraft).
Für Janssen-Geimpfte gilt ab 3.1.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.

FAQs zu den Maßnahmen

NIG-Empfehlung für dritte Impfung
Seit Dienstag gibt es eine Empfehlung vom Nationale Impfgremium (NIG) für die dritte Covid-Impfung schon sechs Monate nach dem Zweitstich für alle Menschen über 12 Jahren. Aktuelle Studien belegen, dass der Impfschutz nach sechs Monaten nachlässt.


Bitte nützen Sie das Impfangebot bei unserer Ärztin Dr. Witsch -Anmeldung über www.Impfung.at, sehr gerne hilft die Gemeinde beim ANMELDEN!!! -oder nutzen Sie das Angebot vom Impfbus - Impfung ohne Anmeldung! Notruf Niederösterreich!
Jede Impfung zählt!!!


Bitte nutzen Sie, zum Schutz von uns allen die Impfangebote und bleiben Sie gesund!
Ihre Beate Jilch
Bürgermeisterin





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