Feuerbrand: Anordnung einer Befallszone
Aufgrund des Vorkommens von Feuerbrand in Atzenbrugg wurde seitens der BH Tulln gemäß dem NÖ Kulturpflanzenschutzgesetz 1978 eine Befallszone verordnet.
Im Umkreis von 3km um die Befallsstelle dürfen Feuerbrandwirtspflanzen nicht ausgesetzt werden. Welche Pflanzen darunter fallen, finden Sie in der
Verordnung der BH.
Die Befallszone wird erst aufgehoben, wenn in den nächsten 3 Jahren kein weiteres Vorkommen des Feuerbrandes festgestellt wird.
Planübersicht der Befallszone
Atzenbrugg, 26.9.2016/spa
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