Atzenbrugg





 

Rundschreiben zur 2. Novelle 2024 der Geflügelpest-Verordnung 2007


Durch folgende Novelle (BGBl. II Nr. 103/2024) der Geflügelpest-Verordnung 2007 (BGBl 2007/309) sind alle Gemeinden zu informieren.
Es wurden neue "Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko" erklärt und die "Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko" (Stallpflicht) wurden aufgehoben.
Dieses Rundschreiben ersetzt das Schreiben vom 27.02.2024
Bundesgesetzblatt
Merkblatt



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