Ausfallsbonus für Tourismusbetriebe
								
									
									
								
									
									Um die heimischen Tourismusbetriebe zu unterstützen, hat die Bundesregierung heute den Ausfallsbonus von 15% (im März und April verdoppelt auf 30%) beschlossen.
								
								
								
Folgende Personen können diesen in Anspruch nehmen:
•	Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten.
•	Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
•	Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben abführen.
•	Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank
•	Urlaub am Bauernhof-Betriebe
Zudem erhalten Vermieter, die bislang noch keine Förderungen erhalten haben, einen Zusatzbonus von 10%, sofern diese keinen Umsatzersatz, Härtefallfonds oder Fixkostenzuschuss erhalten haben.
Anträge sind ab Montag, 19. April bei der 
AMA möglich.
Atzenbrugg, 13.4.2021/Dop
								
								
								
								
								
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