Atzenbrugg




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ORF-Beitrags Service GmbH übernimmt Einhebung von ORF-Beitrag


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Bislang schrieb die GIS Gebühren Info Service GmbH die Rundfunkgebühren vor,
ab 1. Jänner 2024 hebt das ORF-Beitrags Service den ORF-Beitrag ein.


ORF-Beitrags Service hebt ab 1. Jänner 2024 ORF-Beitrag und Landesabgabe ein.
Der ORF-Beitrag wird günstiger, 15,30 Euro monatlich.
Zukünftig sind Hauptwohnsitz-Adressen zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze sind ausgenommen.
Grundlegende Änderung des neuen ORF-Beitrags-Gesetzes, das am 08.09.2023 ratifiziert wurde:
War die Zahlung bisher an den Besitz eines Radios oder Fernsehgerätes gekoppelt, so ist nun die Hauptwohnsitz- Adresse ausschlaggebend.
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