Neue Regelungen für die Entsorgung von Fenstern, Glastüren und KFZ-Reifen
Ab sofort gelten neue Regelungen für die Entsorgung von Fenstern, Glastüren und KFZ-Reifen aus privaten Haushalten.
Fenster und Glastüren entsorgen Sie bitte nach Materialien getrennt: Der Glasanteil wird über den Bauschutt entsorgt, der Fenster- oder Türrahmen je nach Material im entsprechen Container (Holzrahmen bitte zum Altholz, Metallrahmen bitte zum Altmetall und Kunststoffrahmen zum Sperrmüll).
KFZ-Reifen mit einem Durchmesser von bis 63 cm ohne Felge können auf jedem WSZ/ASZ im Verbandsgebiet des GVA Tulln kostenlos abgegeben werden. Die Abgabe ist jedoch auf 2 Reifensätze pro Haushalt und Jahr beschränkt.
Da uns immer wieder Anfragen erreichen, möchten wir Sie ebenfalls informieren, dass gemäß dem Trenn-ABC (wie auch in den benachbarten Abfallverbänden) Teerpappe (Dachpappe, Bitumenschindeln,...) am WSZ/ASZ nicht mehr angenommen wird (auch nicht in Kleinstmengen!). Diese ist von den Bürgerinnen und Bürgern ausschließlich an einen befugten Entsorger zu übergeben. Auch betriebliche Abfälle wie z.B. mit Öl verunreinigte Putzlappen aus Kfz-Werkstätten, Rebschutzhüllen, Silofolien, Transporttrays für Pflanzen, etc. werden nicht über den GVA Tulln entsorgt.
Brief v. GVA
Foto: Pixabay/Gessinger
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