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Arbeiten - Wann darfst du was machen?
Willst du auch arbeiten, weißt aber nicht was,wann, wie? Hier ein wenig Informationen darüber was du darfst und was nicht
1. Das Jugendarbeitsschutzgesetz
Kinderarbeit (Unter 13 Jahre):
Wenn das auf dich zutrifft, darfst du noch nicht arbeiten. Außer auf einem Familienbetrieb deiner Familie oder Theateraufführungen, allerdings hier nur wenn du eine Genehmigung dafür hast.
Jugendliche ab 13 bis 14 Jahre:
Du darfst maximal 2 Stunden pro Tag arbeiten. Außerdem nur wenn deine Erziehungsberechtigten ebenfalls eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben. Außerdem nur zwischen 8 und 18 Uhr, aber nicht unter der Schulzeit!
Jugendliche ab 15 bis 17 Jahre (Ferienjobs):
Maximal 8 Stunden pro Tag und maximal 40 Wochenstunden und für ein Kalenderjahr gilt eigentlich nur 4 Wochen, aufgrund der Ferienregelung.
Ausnahmen bei Arbeitszeiten & Wochenenden:
Arbeitest du in der Gastronomie, darfst du ab 16 Jahren bis 22:00 Uhr arbeiten. Auch Wochenendarbeit ist hier für dich erlaubt, allerdings musst du als Ausgleich einen anderen freien Tag in derselben Woche bekommen. Willst du in einer Bäckerei jobben, darfst du ab 16 Jahren schon ab 5:00 Uhr morgens und ab 17 Jahren sogar schon ab 4:00 Uhr starten. Achte unbedingt auf deine gesetzlichen Pausen: Arbeitest du zwischen 4,5 und 6 Stunden, stehen dir mindestens 30 Minuten Pause zu. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind es sogar 60 Minuten. Jede Pause muss mindestens 15 Minuten lang sein, damit sie rechtlich zählt.
Mindestlohn, Steuern & Kindergeld:
Den gesetzlichen Mindestlohn bekommst du in Deutschland leider erst, wenn du 18 Jahre alt bist. Unter 18 hast du nur dann ein Recht darauf, wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Ansonsten musst du deinen Lohn selbst mit dem Arbeitgeber verhandeln. Wenn du einen klassischen 538-Euro-Minijob machst, musst du keine Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung zahlen. Du kannst dich auch von der Rentenversicherung befreien lassen, damit dein Bruttolohn komplett als Nettolohn auf deinem Konto landet. Keine Sorge wegen deinen Eltern: Solange du zur Schule gehst oder deine erste Ausbildung machst, hat dein Job keinen Einfluss auf das Kindergeld. Steuern fallen für dich erst an, wenn dein Einkommen im Jahr den Grundfreibetrag von ca. 11.784 Euro
übersteigt.
Verbotene Tätigkeiten:
Es gibt Arbeiten, die du zu deinem eigenen Schutz niemals machen darfst. Dazu gehören gefährliche Arbeiten, die deine körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen. Du darfst nicht mit gefährlichen chemischen Stoffen in Kontakt kommen oder extremer Hitze, Kälte und Nässe ausgesetzt sein. Auch die körperliche Belastung ist streng geregelt: Regelmäßiges Heben von Lasten über 10 kg (für Mädchen) beziehungsweise 15 kg (für Jungs) ist absolut tabu. Zuletzt ist auch Akkordarbeit für dich verboten – also jede Arbeit unter extremem Zeitdruck, wie zum Beispiel am Fließband.
Willst du noch mehr darüber erfahren? Dann schau gerne auf diesen Websites vorbei: 1. Arbeitsinspektion 2. Unternehmensserviceportal 3. Jugendinfo NÖ 4. Q&A
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