Infos:
Zuständigkeit
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig.
Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).
Öffnungszeiten
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung
Kontakt
Tauchnergasse 3
3400 Klosterneuburg
Telefon: 02243/375 82-0
Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Altersgruppen:
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