Logopädin - Pleiner Katharina


Infos:

Praxis für Sprach-, Sprech- & Stimmtherapie


Voraussetzungen für eine logopädische Therapie:
Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Die Zuweisung erfolgt mittels Verordnungsschein, der vom Facharzt ausgestellt wird (HNO-Arzt, Kinderarzt oder Zahnarzt).

Die Bewilligung der Verordnung erfolgt durch den Chefarzt. Der Verordnungsschein soll Ihre Daten, die Diagnose und den Therapiebedarf anführen. Da Ihr Therapiebedarf von der Diagnose abhängt, bespreche ich dies gerne telefonisch oder im Zuge des Erstgesprächs mit Ihnen.


Kontakt:
Katharina Pleiner
Stadtplatz 4/Top 8
3400 Klosterneuburg
+43 (0) 699 / 19 24 86 47
pleiner@logopaedie-klosterneuburg.at


Stichworte:

Logopädie, Myofunktioinelle Therapie, Lautbildung, Sprachentwicklung, Stimmtherapie, Neurologie,

Altersgruppen:

1 - 3
3 - 6
6 - 15
15 - 27
45 - 60
Besondere Bedürfnisse1 - 3 Jahre
3 - 6 Jahre
6 - 15 Jahre
15 - 27 Jahre
45 - 60 Jahre
Besondere Bedürfnisse


mehr Infos:

http://www.logopaedie-klosterneuburg.at



zurück       drucken

© 2024   Stadtgemeinde Klosterneuburg