Auszahlung Gebührenbremse
Der Nationalrat hat am 20. September 2023 das Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse beschlossen.
Die Richtlinie trat mit 1. Jänner 2024 in Kraft; der Zweckzuschuss für gesamt Österreich beträgt EUR 150 Millionen.
Die Verteilung der Mittel von Bund an die Länder richtet sich nach der Volkszahl¸ der Anteil des Landes Niederösterreich beträgt insgesamt € 28.413.495.--.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Atzenbrugg hat am 21.03.2024 beschlossen, diesen gemäß BGBl. I Nr. 122/2023 an die gebührenpflichtigen Haushalte aufzuteilen.
Der eingelangte Zweckzuschuss "Gebührenbremse 2024" mit einem Gesamtbetrag von € 53.233.- für die gebührenpflichtigen Haushalte der Marktgemeinde Atzenbrugg wird auf jeden gebührenpflichtigen Haushalt (1.312 HH m. Wasserzähler) in der Gebührenabrechnung (Quartalsvorschreibung) für die Wasserversorgung - Bereitstellungsgebühr aufgeteilt und als einmaliger Betrag (Gutschrift € 40,58) gesondert ausgewiesen.
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