Marktgemeinde Würmla

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Hochwasserzuwendung des Sozialministerium


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Die Hochwasserzuwendung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Personen, deren Wohngebäude durch das Hochwasser im September 2024 beschädigt wurden.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellt dafür 40 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 30.06.2025 eingebracht werden

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
  • Auszug aus dem zentralen Melderegister
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
  • Von der Gemeinde unterzeichnetes und abgestempeltes Schadenserhebungsprotokoll
  • Unterfertigte Abschlusserklärung
  • Nur bei Wohnraumbeschaffung: Zusätzlich zu genannten Unterlagen saldierte (bezahlte) Rechnung(en) oder Mietvertrag inklusive Zahlungsnachweis

    Infoblatt
    Vorlage Abschlusserklärung



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