Atzenbrugg




Gemeinde-News




 

Überprüfung der Liegenschaften zur Erhebung der Berechnungsgrundlagen für Kanal- und Wassergebühren


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Sehr geehrte Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer!

Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist die Gemeinde verpflichtet, die Berechnungsgrundlagen für die Kanalanschluss- bzw. Kanalbenützungsgebühren sowie für die Wasseranschlussabgabe regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Wird diese gesetzlich vorgeschriebene Erhebung nicht durchgeführt, kann dies seitens der Landesregierung zu Ermahnungen sowie zu Kürzungen oder Streichungen von Fördermitteln führen. Die Landesregierung sieht vor, solche Begehungen alle fünf, maximal jedoch alle zehn Jahre durchzuführen. Die letzte Begehung wurde 2013 in der Gemeinde durchgeführt.

Die Grundlage für die Berechnung der genannten Abgaben bildet weiterhin die Größe des Hauses sowie die Anzahl der angeschlossenen Geschosse. Im Zuge der nun durchzuführenden Erhebung werden allfällige Änderungen erfasst und - sofern erforderlich - mittels Ergänzungsbescheid vorgeschrieben. Diese Maßnahmen dienen insbesondere auch der Gleichbehandlung aller Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, sodass keine ungerechtfertigten Vorteile entstehen.

Entsprechend § 6 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz sind für die Berechnung alle Gebäude der angeschlossenen Liegenschaft zu berücksichtigen. Bei Wohngebäuden ist zudem die Anzahl der angeschlossenen Geschoße maßgeblich. (Es zählen hier auch nicht-angeschlossenene Nebengebäude dazu!)

Entsprechend § 3 des NÖ Kanalgesetzes werden nur die an den Kanal angeschlossenen Gebäude der Liegenschaft berücksichtigt. Auch die Anzahl der angeschlossenen Geschoße ist maßgeblich - es zählt jedes Geschoß, in dem in den Kanal eingeleitet wird (u.a. auch eine Waschmaschine im Keller)!

Baulich/konstruktiv verbundene Gebäudeteile (zB. Durchgang in die Garage) werden zu einer Einheit, auch wenn ein Teil davon nicht angeschlossen ist.


Wir weisen darauf hin, dass der Gemeindeverband für Abgabeneinhebung im Bezirk Melk bereits im Zuge der Übertragung der Abgabeneinhebung mit dieser Aufgabe betraut wurde und diese Erhebung somit keine neue Maßnahme darstellt.

Wir ersuchen Sie, die Mitarbeiter des Gemeindeverbandes - Herrn Christoph Angerer, Ing. Roland Weninger, Markus Weninger und Daniel Wippel - entsprechend zu unterstützen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Bei Bedarf kann auch eine Begehung der Liegenschaft notwendig sein.

Der Beginn der Erhebungen ist für Mitte März vorgesehen. Sie werden hierzu eine gesonderte Verständigung durch den Gemeindeverband erhalten.

Bei etwaigen Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen im Gemeindeamt gerne zur Verfügung.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung und verbleiben im Sinne einer guten Zusammenarbeit.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bürgermeisterin
Beate Jilch

Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay




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