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Hollabrunn Aktuell


 

Volksbefragung zu Photovoltaik auf Freiflächen angeordnet


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In der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember wurde die Volksbefragung für 25. Februar angeordnet. Die Fragestellung bezieht sich auf konkrete Projekte und definiert Bedingungen.


- 13.12.2023

Bei dieser Volksbefragung geht es um die Frage, ob Ackerland in "Grünland-Photovoltaikanlagen" umgewidmet werden soll. Ursprünglich stand die Idee im Raum, die Frage sehr allgemein zu formulieren. In der Vergangenheit wurden derartige Fragestellungen allerdings vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, da offen geblieben war, um welche Grundstücke es sich handelte. Die Fragestellung ist nun so formuliert, ob sechs konkret definierte Grundstücke in Grünland-Photovoltaikanlage umgewidmet werden sollen - allerdings nur, wenn vor der Widmung Einigkeit über drei Bedingungen hergestellt werden kann.

Bedingungen für Umwidmung

Eine Umwidmung würde also an Bedingungen geknüpft werden, die noch vor der Umwidmung vertraglich festgelegt werden müssten. Zentral ist dabei die künftige Doppelnutzung des Grundes entweder für Landwirtschaft (Stichwort Agri-PV) oder als Biodiversitäts- und Naturschutzfläche: PV-Anlagen auf Freiflächen haben nur eine sehr geringe tatsächliche Versiegelungsfläche, der Raum zwischen bzw. unter den Modulen ist / bleibt wertvolle Naturfläche und ist für den Wasserhaushalt der Region wichtig und sinnvoll. Die vollständige Rückbaubarkeit nach der Nutzung würde ebenfalls als Bedingung definiert.

Alle sollen profitieren

Gerade in Zeiten begrenzter Einspeisemöglichkeiten dürfen nicht Einzelne in großem Maß profitieren, während für Privatanlagen keine Netzkapazität mehr übrig bleibt. Deshalb wurde eine weitere Bedingung für Umwidmungen definiert: Die breite Öffentlichkeit muss direkt von Freiflächenanlagen profitieren.
Mindestens 30 % der erzeugten Strommenge einer Freiflächenanlage sollen in eine Genossenschaft (EEG) fließen und zu einem fixen Einspeisetarif abgenommen werden. Haushalte der gesamten Gemeinde sollen dann künftig die Möglichkeit haben, regionalen Ökostrom direkt und günstig aus der Genossenschaft zu beziehen - auch dann, wenn sie selbst keine Photovoltaikanlage besitzen.

Fragestellung

Die beschlossene Fragestellung ist eine Entscheidungsfrage (JA/NEIN), die sechs konkrete Projekte abfragt und Bedingungen definiert:
"Soll der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn die Umwidmung der Grundstücke

KG 09007 Dietersdorf, EZ 867, Grundstück 2731
KG 09007 Dietersdorf, EZ 1036, Grundstücke 367, 369/1, 369/2, 370
KG 09003 Aspersdorf, EZ 219, 338, Teilfläche Grundstücke 933/1, 933/2, 932
KG 09003 Aspersdorf, EZ 565, Teilfläche Grundstück 922
KG 09028 Hollabrunn, EZ 747, Grundstück 5121
KG 09028 Hollabrunn, EZ 6105, Teilfläche Grundstück 2209, 2213/2

in "Grünland Photovoltaikanlagen (Gpv)" einleiten,

unter der Bedingung, dass die Errichter von Photovoltaik-Anlagen bevor die Widmung erfolgt - durch Raumordnungsverträge - verpflichtet werden, dass
• die Projektflächen einer Mehrfachnutzung zuzuführen sind (landwirtschaftliche Nutzung und/oder Naturschutzfläche),
• die Versiegelung durch die Anlagen auf das technisch notwendige Mindestmaß (max. 5%) begrenzt wird und am Nutzungsende die Photovoltaik-Anlagen vollständig rückgebaut werden.
• Zusätzlich müssen 30% der installierten Leistung der Gemeindebevölkerung von Hollabrunn zugänglich gemacht werden (in Form einer Bürgerbeteiligung und/oder Einspeisung in eine Energiegemeinschaft).

JA/NEIN."
Weiters beschloss der Gemeinderat, dass das Ergebnis der Volksbefragung einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten ist, sofern eine Wahlbeteiligung von zumindest 50% erreicht wird.


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