Atzenbrugg




Aus dem Gemeinderat




 

Gemeinderat 4.3.2021


In der Gemeinderatssitzung vom 4. März 2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:


Grundsatzbeschluss Radwegverbindungen: Es wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, die Planung für Radwegverbindungen aus der Gemeinde nach Zwentendorf und Michelhausen aufzunehmen.

Bericht Gebarungseinschau: Der Gebarungseinschaubericht vom 16.12.2020 des Amtes der NÖ Landesregierung wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis genommen. Ebenso wurde die Stellungnahme der Gemeinde zur Kenntnis gebracht.

Umwidmungen: Nach der öffentlichen Auflage des Änderungsentwurfes des örtlichen Raumordnungsprogrammes vom 1.12.2020 bis 12.1.2021 wurden die Umwidmungen größtenteils beschlossen. Lediglich die Widmung der Freiflächenphotovoltaikanlage wurde wegen noch fehlender Unterlagen vorerst zurückgestellt.

Teilbebauungsplan Föhrensee: Der Entwurf des Teilbebauungsplans wurde in der Zeit vom 1.12.2020 bis 12.1.2021 zur allgemeinen Einsichtnahme im Gemeindeamt Atzenbrugg aufgelegt und nunmehr im Gemeinderat beschlossen.

Löschungserklärungen: Das Wiederkaufsrecht der Marktgemeinde wird aufgrund der vorhandenen Bebauung bei den Liegenschaften Richard und Monika Heinz, Heiligeneich, Johann und Rita Figl, Moosbierbaum und Helmut und Anita Sattlecker, Heiligeneich gelöscht.

Auftragsvergabe Planung Kindergarten: Mit der Planung des Kindergartens in Atzenbrugg wurde DI Elisabeth Schuh, Eggenburg beauftragt.

Ferienbetreuung in den Wochen 4-6: In den mittleren 3 Ferienwochen wird einerseits eine Betreuung im Kindergarten sowie für Schulkinder (6-14 Jahre) eine Sport-, Englich- und Kreativwoche angeboten. Für die Sport- und Englischwoche wird von der Gemeinde eine Förderung von 60 € gewährt.

Auftragsvergabe Friedhofsmauer: Für die Neuerrichtung der Friedhofsmauer wurde die Fa. Steiner Bau GmbH beauftragt.

Auftragsvergabe Örtliches Entwicklungskonzept: Mit der Überarbeitung bzw. Erstellung des neuen Örtlichen Entwicklungskonzepts wird das Ziviltechniker-Büro Die Landschaftsplaner ZTgmbH, Bruck/Leitha beauftragt. Gleichzeitig wurde eine Bausperre für die Errichtung von mehr als zwei Wohneinheiten im Bauland-Wohngebiet bzw. von mehr als sechs Wohneinheiten im Bauland-Kerngebiet pro Parzelle zu verordnet.





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