Atzenbrugg





 

Neue Massnahmen ab 7.12.2020


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Ab dem 7. Dezember beginnt die Regierung mit einem behutsamen Öffnungsplan: Die Ausgangsbeschränkungen werden gelockert und der Handel und die Pflichtschulen wieder geöffnet. Die wichtigsten fünf Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst


Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab dem 7. Dezember von 20:00 bis 06:00. Das heißt auch, dass du dich untertags wieder mit mit max. 6 Personen (und 6 Kindern) aus einem anderen Haushalt treffen kannst. Die eindringliche Bitte der Regierung lautet jedoch weiterhin, soziale Kontakte zu vermeiden, wenn sie nicht unbedingt notwendig sind.

Öffnungen
Der Handel, Museen, Bibliotheken und auch körpernahe Dienstleistungen können ab dem 7. Dezember wieder öffnen. Dabei gilt eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht und eine Beschränkung von 10 m2 pro Kundin und Kunde bzw. Besucherin und Besucher. Überall, wo es möglich ist, soll weiterhin im Home-Office gearbeitet werden.

Kultureinrichtungenn, Kinos und Beherbergungs- & Gastronomiebetriebe können ab dem 7. Jänner unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen wieder öffnen.

Bildungsbereich
Pflichtschulen und Kindergärten nehmen den Regelbetrieb ab dem 7. Dezember wieder auf. Für Kinder ab 10 Jahren gilt eine Maskenpflicht im Unterricht. Oberstufen und Universitäten haben weiterhin Fernunterricht. Davon ausgenommen sind Maturaklassen.

Reisen
Personen, die aus einem Risikogebiet nach Österreich kommen, müssen 10 Tage in Quarantäne gehen. Nach 5 Tagen können sie einen PCR-Test machen, um die Quarantäne bei einem negativen Testergebnis zu beenden.

Weihnachten
Christkinderlmärkte wird es dieses Jahr aus Sicherheitsgründen nicht geben. Für die Weihnachtsfeiertage selbst gibt es aber Lockerungen: Am 24. 25. 26. und 31. Dezember können sich 10 Personen treffen, unabhängig davon, wie viele Haushalte dabei zusammenkommen.

Atzenbrugg, 4.12.2020/Dop






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