Atzenbrugg





 

Eilmeldung - Coronavirus Maßnahmen ab 17.11.


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Leider haben die steigenden Zahlen, der an dem Coronavirus erkrankten Personen, unsere Bundesregierung dazu veranlasst einen zweiten Lockdown zu verkünden.
Ganz Europa ist von dieser zweiten Welle betroffen und leider auch Österreich.
Damit es zu keiner Überlastung unseres Gesundheitssystems kommt, war dieser Schritt zwingend nötig.
Die daraus resultierenden Auswirkungen habe ich zusammengefasst:



Ausgangsbeschränkungen:
Man darf nur aus ganz bestimmten Gründen das Haus verlassen:
1. Arbeit
2. Notwendige Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
3. Anderen Menschen helfen/pflegen
4. Bewegung an der frischen Luft
Verbringen Sie die Zeit nur mit jenen Menschen, mit denen Sie im gemeinsamen Haushalt leben. Wenn Sie alleine Leben, eine Person mit der Sie während des Lockdowns persönlichen Kontakt halten.

Öffentlicher Raum:
Abstand zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter und ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen. Jegliche Feiern sind untersagt.

Einzelhandel:
Der Handel ist geschlossen. Ausnahme: Lebensmittelgeschäfte, Bäcker, Drogerien, Apotheken.

Schulen, Kindergärten und Universitäten - Pflichtschulen und Kindergärten:
Umstellung auf Fernbetrieb/ bei uns in Atzenbrugg, sind Betreuung und Lernunterstützung am Schulstandort und im Kindergärten möglich.

Sport und Freizeitbetriebe:
Alle Kontaktsportarten sind untersagt. Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen. Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks sind zu.

Gastronomie, Hotellerie und Nachtlokale:
Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 06:00-19:00 Uhr möglich. Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices.

Hotels und Beherbergungsbetriebe sind geschlossen:
Ausnahmen: unaufschiebbare Geschäftsreisen. Bars, Kneipen und Nachtlokale sind geschlossen.

Massenbeförderungsmittel:
Öffentliche Verkehrsmittel können benützt werden.
In den Verkehrsmitteln und auf U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein Meter Abstand zu halten.

Dienstleistungen:
Körpernahe Dienstleistungen, wie z.B. Frisöre, Kosmetiker, Schönheitspfleger, Tätowieren oder Masseure sind untersagt. Großhandel für Gewerbetreibende kann geöffnet bleiben.

Arbeitsplatz:
Überall wo es möglich ist, soll im Home-Office gearbeitet werden.
Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.) muss ein MNS getragen werden.

Fahrgemeinschaften, Taxis:
Das Bilden von Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis sind nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Außerdem ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausnahmen vom Mindestabstand gibt es, für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein-und Austeigen erforderlich ist.

Kultur und Veranstaltungen:
sind untersagt, darunter fallen kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen.

Hochzeiten:
Es ist in Ausnahmefällen möglich, am Standesamt zu heiraten. Anschließende Hochzeitsfeiern sind untersagt.

Heilige Messe:
Bei uns in der Pfarre Heiligeneich wurden die Messen ausgesetzt. Bei einem stillen Gebet, im Innenraum der Kirche ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Begräbnisse:
können mit höchstens 50 Personen, Mindestabstandsregel und Mund-Nasen-Schutz durchgeführt werden.

Alten-,Pflege-und Behindertenheime, Krankenhäuser und Kuranstalten:
Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden. Neue Bewohner und Besucher müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen. Es darf nur ein Besucher pro Bewohner, pro Woche kommen. Minderjährige Bewohner von Behindertenheimen und unterstützungsbedürftige Bewohner dürfen von zwei Personen besucht werden (z.B. Eltern). Ausgenommen z.B. Palliativ-oder Hospizbegleitung.

Diese Maßnahmen gelten für ganz Österreich. Sie treten mit Dienstag, 17. November 2020 0:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 6. Dezember 2020 außer Kraft.

Unser Gemeindeamt
ist Mo, Di, Do, und Fr. von 8-12 und Di von 16 - 19 Uhr geöffnet;
Viele Dinge lassen sich auch telefonisch klären. Telefonnummer Gemeindeamt: 02275/5234 oder bei BGM Beate Jilch 0699/127 29 281
DR Witsch: bitte telefonische Terminvereinbarung; telefonische Rezeptbestellung; Ordination nur nach telefonischer Terminvereinbarung und nach Aufforderung betreten;

Unsere Bücherei ist bis 6.12.2020 geschlossen.
Unser Serviceangebot: Bestellen Sie Ihre gewünschten Medien (max.3) über Onelinekatalog http://buecherei-atzenbrugg.noebib.at auf der homepage, per E-Mail oder telefonisch unter 02275/43088 zu den Öffnungszeiten. Ihre bestellten Medien werden kontaktlos zugestellt. Bitte bringen Sie Ihre gelesenen Medien erst zurück, wenn die Bücherei wieder geöffnet ist. Für diese Zeit fallen keine Verlängerungsgebühren an.

Unsere Nahversorger in der Gemeinde Atzenbrugg - immer für Sie da!
Die regionalen Nahversorger, Direktvermarkter und Betriebe in unserer Gemeinde sind auch in schwierigen Zeiten für ihre Kunden da! Infos finden Sie auf unserer Gemeindehomepage: www.atzenbrugg.at

Bitte passen Sie auf sich auf, gemeinsam schaffen wir
diese für uns ungewohnte schwere Herausforderung.
Bleiben Sie gesund!

Liebe Grüße Ihre/eure Bürgermeisterin

Beate Jilch






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