Aufgrund einer Klage seitens der Geschäftsführung der Spanischen Hofreitschule gegen uns und unsere bisherige Namensnennung, die wir erstinstanzlich gewonnen hatten, wurde nun in der Zweitinstanz des Oberlandesgerichts Wien gegen uns entschieden.
Dies bedeutet, dass wir unseren bisherigen Namen nicht weiterverwenden dürfen und daher gezwungen waren uns umzubenennen.