Königstetten
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Richtlinien Subventionen

Sanierung, Dämmung, Solar, Photovoltaik, Stückholzkessel
Förderungsrichtlinien für energiesparende und emissionsminderende Maßnahmen
nähere Infos (149 KB)

Formular (87 KB)

Förderung der Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Königstetten
Auf Antrag unterstützt die Marktgemeinde Königstetten Eltern (Erziehungsberechtigte), deren Kind am Nachmittag die Volksschule Königstetten besucht.

Förderungsrichtlinien - gültig ab dem Schuljahr 2012/2013
Antragsformular

Wasserbezugs- und Kanalbenützungsgebühr, Bereitstellungsgebühr für Wassermesser
Auf Antrag wird einkommensschwächeren Personen (Haushaltseinkommen bis zur Grenze des Ausgleichszulagenrichtsatzes) eine Subvention für Wasserbezugs-, Kanalbenützungs-und Bereitstellungsgebühr für Wassermesser gewährt.
Die Subventionen richten sich nach dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen und werden entsprechend dem Liegenschaftsanteil gewährt. Basis für die Berechnung ist eine Staffelung (10% bis max. 40%), welche sich am Ausgleichszulagenrichtsatz orientiert.
Vom Antragsteller sind bei der Antragstellung die Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen beizubringen (z.B. Arbeitnehmerveranlagung L 16, Pensionsabschnitte o.ä.).

Die Anträge sind bis spätestens 30.06. eines jeden Jahres beim Gemeindeamt abzugeben.
Formular 2013 (75 KB)

Heizkostenzuschuss
Auf Antrag unterstützt die Marktgemeinde Königstetten Personen (Haushaltseinkommen bis zur Grenze des Ausgleichszulagenrichtsatzes) mit einem Heizkostenzuschuss in der Höhe von EUR 75,00 pro Haushalt und pro Heizsaison.
In Härtefällen kann die Subvention auch dann zuerkannt werden, wenn der Ausgleichszulagenrichtsatz um max. 5% überschritten wird.

Anträge sind bis spätestens 30.04. des Folgejahres beim Gemeindeamt abzugeben.
Dokument herunterladen (64 KB)

Lehrlinge
Die Marktgemeinde Königstetten gewährt den im Gemeindegebiet gelegenen Betrieben, die Lehrlinge ausbilden, über Antrag eine Förderung in der Höhe der auf die Lehrlingsentschädigung entfallenden Kommunalsteuer.

Geburtsvorbereitung
Über Antrag wird ein Zuschuss zur Geburtsvorbereitung entsprechend den nachgewiesenen Ausgaben, jedoch max. bis zu einer Höhe von EUR 50,00 pro Schwangerschaft gewährt.

Betriebsansiedlungen
Bei Betriebsansiedlungen in einem Betriebsgebiet der Marktgemeinde Königstetten wird eine Förderung bis max. 50% der zu entrichtenden Aufschließungs- bzw. Ergänzungsabgabe in folgender Art gewährt werden:
Die Aufschließungs- bzw. Ergänzungsabgaben sind vorerst in voller Höhe zu entrichten. Über Antrag wird in den beiden folgenden Jahren ein Betrag in Höhe von 50% der abgeführten Kommunalsteuer des Betriebes, bis max. zum oben angeführten Gesamtbetrag (50% der Aufschließungs- bzw. Ergänzungsabgabe), als Förderung der Gemeinde geleistet.

Musikschüler
Da die Marktgemeinde Königstetten selbst keine Musikschule betreibt, wird auf Antrag MusikschülerInnen eine Subvention in Höhe von 20% der geleisteten Kosten, jedoch max. EUR 270,00 pro Schüler gewährt.

Die Förderung für den Musikschulbesuch kann im bestehenden Umfang an Förderungswerber unter Einhaltung folgender Kriterien vergeben werden.
1.) Hauptwohnsitz in Königstetten (amtliche Meldung)
2.) Schüler, Studenten, Lehrlinge, Zivildiener oder Präsenzdiener max. bis zum Alter von 25 Jahren

Die Anträge für das abgelaufene Schuljahr müssen bis spätestens 31.12. des jeweiligen Jahres im Gemeindeamt eingebracht werden.

Ausgenommen sind MusikschülerInnen, die im Rahmen des Musikunterrichts der Blasmusik Königstetten bzw. Schüler der musikalischen Früherziehung die im Rahmen der Blasmusik Königstetten unterrichtet werden. Diese werden mit Subventionen direkt an die Blasmusik Königstetten gefördert.

Besamungsgebühr
Da die Marktgemeinde Königstetten keinen Gemeindestier unterhält, wird bei Vorlage einer Besamungsbestätigung ein Zuschuss in Höhe von EUR 9,00 für die erste Besamung geleistet. Die Gültigkeit der Besamungsscheine wird für die Dauer eines Jahres ab Ausstellung beschränkt.

Wichtiger Hinweis:
Es wird festgehalten, dass generell keinerlei Rechtsanspruch auf Gewährung der angeführten Subventionen besteht. Alle Leistungen beruhen auf Freiwilligkeit und können je nach Finanzkraft der Gemeinde auch abgelehnt oder verzögert ausbezahlt werden.



Schrift: A  A  A
Marktgemeinde KÖNIGSTETTEN     Hauptplatz 1 | 3433 Königstetten | Tel. 02273 2223-0