Update Coronamaßnahmen (Aktuelle Maßnahmen ab 16. April 2022)
Nur mehr wenige Regeln ab 16. April 2022
(gültig voraussichtlich bis 8. Juli)
FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings,
öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi,
Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,
Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten
Keine Maskenpflicht mehr
• im restlichen Handel
• bei Veranstaltungen
• in der Gastronomie
3G - Regel
3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings erbracht werden.
Grüner Pass
• 3fach geimpft: 12 Monate gültig
• 2fach geimpft und genesen: 12 Monate gültig
• 2fach geimpft oder genesen: 6 Monate gültig
Weiterhin empfohlene Maßnahmen
• FFP2-Maske in geschlossenen Räumen
• Abstand halten
• häufig Hände waschen bzw. desinfizieren
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