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Hollabrunn Aktuell


 

Hundehaftpflichtversicherung: Erinnerung zur Abgabe


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Seit dem 1. Juni 2023 ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hundehalter verpflichtend. Diese muss eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro pro Hund für Personen- und Sachschäden aufweisen. Für Hunde, die bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025 für die Vorlage des Nachweises.


- 12.9.2025

Der Nachweis der Haftpflichtversicherung kann durch eine separate Hundehaftpflichtversicherung oder eine gleichartige Versicherung mit der geforderten Deckungssumme mittels einer Kopie bei der Stadtgemeinde Hollabrunn erbracht werden. Sie können die erforderliche Kopie per E-Mail (finanzverwaltung@hollabrunn.gv.at) oder persönlich im Rathaus abgeben.

Hundebadetage reloaded

Nach dem Erfolg des vergangenen Jahres lädt das Hollabrunner Stadtbad auch heuer nach Saisonschluss unsere Vierbeiner zum Planschen ein.

Hundebadetage im Stadtbad: 20. und 21. September, jeweils 10-16 Uhr

Weitere Informationen hier.


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