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Hollabrunn Aktuell


 

Hollabrunn startet FairnessCard


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Armutsgefährdete Hollabrunner:innen bekommen Unterstützung durch die Gemeinde - trotz der angespannten Budgetsituation.


-29.08.2025
Der Hollabrunner Gemeinderat beschloss in der Gemeinderatssitzung im Juni die Einführung der Hollabrunner FairnessCard. Sie löst die 2011 eingeführte Hollabrunner Sozialcard ab, die an die Sozialhilfe gekoppelt war. Die Grundlage für den Erhalt der FairnessCard ist die Armutsgefährdung - sie setzt damit deutlich früher an.

Für Inhaber der Hollabrunn FairnessCard sind folgende Angebote der Stadtgemeinde Hollabrunn kostenlos:
- Besuch Freibad, Kunsteisbahn und Museum, Entlehnkosten Stadtbücherei
- Fahrten mit dem Anrufsammeltaxi
- Transport und Bastelbeiträge für Kindergartenkinder

Zusätzlich erhalten Inhaber der Hollabrunn FairnessCard:
- Heizkostenzuschuss
- Schulstartzuschuss
- Gutschriften bei Kanal- und Wassergebühren
- 50% Zuschüsse zu Musikschulbeiträgen im ersten Jahr

Wer kann die FairnessCard beantragen?
Die FairnessCard orientiert sich an der Einkommensschwelle der sogenannten Armutsgefährdung in Österreich - wurde also für Personen und Familien geschaffen, die weniger als 60% des Haushalts-Medianeinkommen verdienen. Im Jahr 2025 beträgt der Richtsatz € 1.572,- netto (Gesamtjahreseinkommen durch 12 Monate gerechnet), für jede weitere volljährige in Haushaltsgemeinschaft lebende Person wird der Betrag um jeweils € 786,- netto erhöht, für jede weitere minderjährige Person wird der Betrag um € 472,- erhöht.

Als Einkommen werden Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit, Krankengeld, Sozialhilfe - NÖ SAG, Kinderbetreuungsgeld, Alimente und Unterhalt gerechnet, nicht aber Pflegegeld, Familienbeihilfe oder Lehrlingsentschädigung. Anspruchsberechtigte müssen zumindest ein Jahr in Hollabrunn hauptgemeldet sein.

Anträge ab 1. September
Die Stadtgemeinde Hollabrunn führt die Hollabrunner FairnessCard mit 1. Oktober 2025 ein, die Abwicklung übernimmt das Standesamt. Ab 1. September 2025 kann sie beantragt werden: vorerst nur persönlich mit ausgedrucktem Formular, der DSGVO-konforme digitale Upload ist in Arbeit. Alle Informationen finden Sie hier: https://www.hollabrunn.gv.at/foerderungen


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